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Wer entscheidet, wenn wir bei einem Umbau gleich viele Stimmen haben?

betrifft Miteigentümer, Hälfteeigentümer, Wohnungseigentümer, Bauherren
Bei Stimmengleichheit über bauliche Maßnahmen entscheidet auf Antrag das Gericht. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine gewöhnliche Verwaltungsmaßnahme oder um eine wichtige Veränderung handelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

§ 835 ABGB ist, wenn bezüglich der Vornahme bzw Nichtvornahme der baulichen Maßnahmen sowie deren rechtlicher Sanierung durch nachträgliche Baubewilligung Stimmengleichheit besteht jedenfalls anzuwenden; es bedarf keiner Erörterung der Frage, ob es sich um eine wichtige Veränderung oder eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung iSd §§ 833 f ABGB handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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