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Wer entscheidet, wenn wir Miteigentümer gleich viele Stimmen haben?

betrifft Miteigentümer, Vermieter, Mieter
Das Gericht. Steht Stimme gegen Stimme, kann auch bei ganz gewöhnlichen Verwaltungsfragen, etwa einer Kündigung, der Richter entscheiden. Das Gericht greift dabei nur so weit ein, wie es nötig ist, um die Pattstellung aufzulösen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1961)

Bei Stimmengleichheit entscheidet auch in Sachen der ordentlichen Verwaltung (hier Kündigung) der Richter.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 15.

Im Gesetz

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