Kann derselbe Streit über den Weg zweimal geführt werden?
betrifft Grundeigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn, Kläger
Nein. Wurde rechtskräftig entschieden, dass ein Wegerecht besteht, kann zwischen denselben Parteien nicht neu darüber gestritten werden, dass es nicht besteht, und umgekehrt. Die beiden Begehren sind das begriffliche Gegenteil voneinander. Auch eine genauere Beschreibung desselben Rechts ändert daran nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 04.06.2025 (15 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Eine erfolgreiche actio confessoria schafft Rechtskraft für eine actio negatoria unter denselben Parteien, und umgekehrt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung der Begehren im Zusammenhang mit dem Klagevorbringen ergibt Identität der Ansprüche.OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022
- Mit einer noch genaueren Beschreibung werden dem(‑selben) Geh‑ und Zufahrtsrecht keine anderen oder neuen Tatsachen zugrunde gelegt.OGH 1 Ob 158/17t, 25.10.2017
- Hier: Dasselbe Geh- und Zufahrtsrecht.OGH 1 Ob 158/17t, 25.10.2017
- Das Begehren des zweiten Verfahrens (Begehren auf Feststellung einer bestimmten Servitut) ist das begriffliche Gegenteil des Begehrens des ersten Verfahrens (Begehren auf Feststellung des Nichtbestehens der Servitut). Dem zweiten Verfahren steht die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft des ersten Urteils entgegen.OGH 7 Ob 44/02z, 26.06.2002
- Aufgrund der Identität der Parteien und unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass zwischen positiver und negativer Feststellungsklage Identität der Ansprüche besteht begründet die von der klagenden Partei eingebrachte negative Feststellungsklage für die später erhobenen Feststellungsklagen der beklagten Parteien Streitanhängigkeit.OGH 2 Ob 87/99d, 25.03.1999
- Die Grundsätze der Entscheidungsharmonie und Rechtssicherheit haben durch die Art 21 Abs 1 und Art 22 Abs 3 LGVÜ neue und überragende Bedeutung erlangt. Allein der Umstand, dass einerseits eine actio confessoria und andererseits eine actio negatoria eingebracht wurden, rechtfertigt nicht die Zulassung dieser beiden Klagen nebeneinander und damit das Verneinen von Streitanhängigkeit.OGH 1 Ob 60/97y, 15.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 6 Ob 54/25x, 04.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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