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Kann ich Realteilung verlangen, obwohl mein Anteil verpfändet ist?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Schuldner, Pfandgläubiger
Nicht in jedem Fall. Wäre bei einer körperlichen Teilung anderen Miteigentümern gegen ihren Willen ein mit Ihren Schulden belastetes Grundstück zuzuteilen, können Sie auf dieser Teilung nicht bestehen. Das gilt vor allem, wenn nach Art und Höhe der Belastung mit einer Verwertung zu rechnen wäre und die Abwehr beschwerlich ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der Miteigentümer eines pfandbelasteten Liegenschaftsanteiles kann im Auseinandersetzungsfall dann nicht auf Naturalteilung bestehen, wenn anderen Teilungsgenossen gegen deren Willen ( mit Simultanpfandrechten ) anteilsmäßig zu belastende Grundstücke zuzuteilen wären und insbes. wegen der Art und Höhe solcher Pfandbelastung die Inanspruchnahme der Pfandhaftung als wahrscheinlich und die Abwehr der Pfandverwertung dann zumindest als beschwerlich einzuschätzen ist ( Einschränkung zu SZ 36/49 ).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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