Wann ist ein Angebot verbindlich genug, um es anzunehmen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsparteien, Auftraggeber
Ein Angebot kann nur angenommen werden, wenn sein Inhalt ausreichend bestimmt ist und der endgültige Bindungswille erkennbar wird. Bei einem Vertrag mit Leistung und Gegenleistung, etwa einem Dienstvertrag, genügt es, wenn sich die wesentlichen Leistungen beider Seiten aus dem Angebot selbst ermitteln lassen. Fehlen die Hauptpunkte, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Um zur Annahme geeignet zu sein, muss das Anbot inhaltlich ausreichend bestimmt sein und einen endgültigen Bindungswillen des Offerenten zum Ausdruck bringen. Ausreichende inhaltliche Bestimmtheit ist bei einem gegenseitigen ( synallagmatischen ) Vertrag, wie es der Dienstvertrag ist, dann anzunehmen, wenn die wesentlichen Leistungen beider Teile in einer solchen Weise bezeichnet werden, dass sie sich aus dem Anbot selbst - und zwar bei Auslegung nach §§ 914 ff ABGB und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der gesetzlichen Dispositivnormen - feststellen lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auftragsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB, Rechtsanwalt.OGH 1 Ob 63/18y, 17.07.2018
- Inhaltlich muß zumindest eine Vereinbarung der essentialia negotii erfolgen; werden Hauptpunkte nicht geregelt, kann der Vertrag nicht wirksam sein.OGH 9 ObA 365/89, 17.01.1990
- Das besagt aber nicht, daß bei den Vertragspartnern schon bei Einigung über diese Minimalerfordernisse auch ein endgültiger Bindungswille gegeben sein muß.OGH 9 ObA 275/88, 14.12.1988
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 10/88, 16.03.1988
- Sachliche Einigung und Bindungswille.OGH 7 Ob 648/87, 29.10.1987
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Übersendung eines Prospektes als Aufforderung, der Adressat möge ein Anbot erstellen.OGH 6 Ob 526/78, 27.04.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 9 ObA 40/21d, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 861
- ABGB § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Verbindlichkeit eines Angebots
Vertragsrecht · Zugang der Annahme eines Angebots
Vertragsrecht · Bestimmtheit eines Vertragsangebots
Vertragsrecht · Abweichende Annahme eines Angebots
Vertragsrecht · Vorbehaltlose Annahme eines Angebots