Zum Inhalt springen

Ist ein Vertrag geschlossen, wenn der Preis noch offen ist?

betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Ein Vertrag entsteht erst, wenn das Angebot vorbehaltlos und vollständig angenommen wird. Erklärt der Empfänger zwar, er habe sich für das Angebot entschieden, es müssten aber noch Teile davon und auch der Preis geklärt werden, so betrachtet er das Angebot bloß als Verhandlungsgrundlage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 06.03.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Das Zustandekommen eines Vertrages setzt voraus, dass die Vertragsofferte vom Empfänger vorbehaltlos und vollkommen angenommen wird, dass also der Inhalt der Offerte vom Offerenten und von ihrem Empfänger übereinstimmend zur rechtsgeschäftlichen Norm erhoben wird (Koziol-Welser, Grundriß3 I 80). Erklärt der Empfänger der Offerte zwar, dass er sich für das Anbot entschieden hat, dass aber noch einige Teile des Angebots einschließlich des Preises gelöst werden müssen, bedeutet dies, dass er die Offerte mit einigen Ausnahmen, zu denen der Preis gehört, als Verhandlungsgrundlage betrachtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zustandekommen eines Vertrags
Vertragsrecht · Zugang der Annahme eines Angebots
Vertragsrecht · Wann ein Kaufvertrag zustande kommt
Vertragsrecht · Abweichende Annahme eines Angebots
Vertragsrecht · Zustandekommen eines Kaufvertrags