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Kommt ein Vertrag zustande, wenn die Annahme etwas abändert?

betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Wird ein Angebot unter anderen Bedingungen angenommen, entsteht kein Vertrag. Uneingeschränkt gilt das aber nur, wenn die Abweichung Hauptpunkte betrifft. Bei Nebenpunkten kommt es darauf an, ob der Vertrag auch ohne eine Regelung darüber geschlossen worden wäre, was der Fall ist, wenn sie sich aus Gesetz oder Verkehrssitte ergänzen lassen und sich niemand eine Einigung vorbehalten hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 06.03.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Wird ein Versprechen unter anderen Bedingungen angenommen, als unter welchen es gegeben wurde, entsteht kein Vertrag. Dies gilt uneingeschränkt jedoch nur, wenn sich die Abweichung auf Hauptpunkte des Antrages bezieht. Bei Nebenpunkten kommt es nach herrschender Lehre darauf an, ob angenommen werden kann, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung hierüber geschlossen worden wäre, was dann der Fall sein wird, wenn die Nebenpunkte - wie bei der Punktation - durch Gesetz oder Verkehrssitte ergänzbar sind und von den Parteien kein Vorbehalt einer diesbezüglichen Einigung gemacht wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

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