Verliere ich mein Recht, wenn ich eine vertragswidrige Nutzung dulde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus der bloßen Kenntnisnahme der vertragswidrigen Vermietung eines Gebäudes kann ohne Hinzukommen weiterer Umstände noch keine konkludente Zustimmung zu einer solchen Vermietung abgeleitet werden. Auf eine solche Zustimmung könnte nur geschlossen werden, wenn die Klägerin darauf deutende Erklärungen abgegeben hätte, nicht aber bereits dann, wenn sie nicht ausdrücklich gegen diese vertragswidrige Vorgangsweise protestiert hat.OGH 10 Ob 99/02k, 22.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 25/16d, 23.02.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Normalfall ja. Nimmt jemand über längere Zeit unbeanstandet ein Entgelt für die Benützung einer Wohnung an, ist von einem stillschweigend geschlossenen Mietvertrag auszugehen; wie er die Zahlung selbst benennt, ist unerheblich. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Benützer klar sein musste, dass kein Vertragswille besteht, oder wenn ein anderer Grund für die Zahlung in Betracht kommt.
Wird längere Zeit hindurch ein Entgelt für die Benützung von Räumen vorgeschrieben und regelmäßig gezahlt und unbeanstandet angenommen, kann dadurch stillschweigend ein Bestandverhältnis entstehen. Die Gerichte sind damit allerdings zurückhaltend, weil ein Vermieter nach Auflösung eines Mietvertrags Zahlungen grundsätzlich auch von Dritten annehmen muss.