Zum Inhalt springen

Verliere ich mein Recht, wenn ich eine vertragswidrige Nutzung dulde?

günstig für Vermieter betrifft Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Eigentümer
Nein. Wenn Sie eine konsens- und vertragswidrige Benützung längere Zeit stillschweigend hinnehmen, liegt darin noch kein Verzicht darauf, die Unterlassung zu verlangen. Auf eine Zustimmung könnte nur geschlossen werden, wenn Sie darauf hindeutende Erklärungen abgegeben haben, nicht schon, wenn Sie nicht ausdrücklich protestiert haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

In der stillschweigenden Duldung einer konsens- und vertragswidrigen Benützung eines Bauwerkes ( Unterkunftshütte in einer verpachteten Gärtnerei, die nach der Baubewilligung nicht zu Wohn-, Schlaf- und Werkstättenzwecken verwendet und nicht geheizt werden darf ) liegt kein Verzicht auf Geltendmachung des Anspruches auf Unterlassung einer solchen Benützung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Mietvertrag durch laufende Zahlungen

Im Normalfall ja. Nimmt jemand über längere Zeit unbeanstandet ein Entgelt für die Benützung einer Wohnung an, ist von einem stillschweigend geschlossenen Mietvertrag auszugehen; wie er die Zahlung selbst benennt, ist unerheblich. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Benützer klar sein musste, dass kein Vertragswille besteht, oder wenn ein anderer Grund für die Zahlung in Betracht kommt.

günstig für Mieter Stillschweigender Mietvertrag

Wird längere Zeit hindurch ein Entgelt für die Benützung von Räumen vorgeschrieben und regelmäßig gezahlt und unbeanstandet angenommen, kann dadurch stillschweigend ein Bestandverhältnis entstehen. Die Gerichte sind damit allerdings zurückhaltend, weil ein Vermieter nach Auflösung eines Mietvertrags Zahlungen grundsätzlich auch von Dritten annehmen muss.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verzicht bei Dauerverträgen
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht durch Untätigkeit
Vertragsrecht · Nichtgebrauch als stillschweigender Verzicht
Mietrecht · Kündigungsverzicht bei andauernden Gründen