Kann ein Verzicht auch ohne ausdrückliche Erklärung angenommen werden?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Mieter, Vermieter, Kläger
Ob nach den Umständen des einzelnen Falls ein Verzicht auf ein Recht anzunehmen ist, hängt von diesem Fall ab. Der Oberste Gerichtshof sieht darin in der Regel keine bedeutsame Rechtsfrage.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Verzicht anzunehmen ist oder nicht, stellt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (so schon 5 Ob 548/95).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verzicht auf Mietzinserhöhung.OGH 4 Ob 104/22f, 23.09.2022
- Hier: Kein Verzicht auf eine Servitut.OGH 9 Ob 31/19b, 15.05.2019
- Hier: Geltendmachung des Einwands einer nichtigen Markeneintragung.OGH 4 Ob 159/18p, 23.08.2018
- Hier: Pflichtteilsverzicht.OGH 6 Ob 68/13p, 08.05.2013
- Dasselbe gilt für die im Wege der Auslegung vorzunehmende Beurteilung, ob der gegenüber einem Mitschuldner erklärte und von diesem angenommene Verzicht auch den anderen Mitschuldner erfassen soll.OGH 2 Ob 55/07t, 17.12.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 7 MRG.OGH 9 Ob 50/01w, 14.03.2001
- Der Entscheidung, ob im Einzelfall Unentgeltlichkeit der Leistung als stillschweigend iSd § 863 ABGB vereinbart anzusehen ist, kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu und stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 6 Ob 168/99w, 29.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 40.
- OGH 8 Ob 49/26b, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 60/25d, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 87/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 104/22f, 23.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 245/21x, 03.03.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/18p, 06.11.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 224/17b, 13.02.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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