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Kann bloßes Nichtstun als Verzicht gelten?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner, Vermieter, Mieter
Für einen stillschweigenden Verzicht müssen Sie nicht unbedingt tätig werden. Auch ein passives Verhalten reicht aus, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass der Verzicht ernstlich gewollt war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Annahme eines stillschweigenden Verzichtes erfordert nicht unbedingt ein Tätigwerden, auch ein passives Verhalten reicht für eine stillschweigenden Verzicht dann aus, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein Verzicht ernstlich gewollt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 26.

Im Gesetz

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