Kann bloßes Nichtstun als Verzicht gelten?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner, Vermieter, Mieter
Für einen stillschweigenden Verzicht müssen Sie nicht unbedingt tätig werden. Auch ein passives Verhalten reicht aus, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass der Verzicht ernstlich gewollt war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Annahme eines stillschweigenden Verzichtes erfordert nicht unbedingt ein Tätigwerden, auch ein passives Verhalten reicht für eine stillschweigenden Verzicht dann aus, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein Verzicht ernstlich gewollt ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein schlüssiger Verzicht auf das Kündigungsrecht, weil die Vermieterin den Mieter bereits 2019 und 2020 zur Unterlassung von Lärmbelästigungen aufforderte, das Mietverhältnis jedoch erst am 19.12.2023 gerichtlich aufkündigte.OGH 4 Ob 180/25m, 25.11.2025
- Im Arbeitsrecht ist auf die sich aus dem ungleichgewichtigen Charakter des Arbeitsverhältnisses ergebende besondere Situation der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers bei der Anwendung des § 863 ABGB Bedacht zu nehmen. ( § 48 ASGG ).OGH 9 ObA 217/89, 30.08.1989
- Zumindest stillschweigende Willenserklärung ist aber erforderlich.OGH 4 Ob 534/79, 26.06.1979
- Unterlassung der Einforderung von wertgesicherten Mietzinsbeträgen.OGH 5 Ob 684/78, 01.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 26.
- OGH 4 Ob 180/25m, 25.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 87/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 7 Ob 109/21m, 24.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 186/17z, 24.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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