Wann darf ich annehmen, dass jemand bevollmächtigt ist?
betrifft Vertragspartner, Vertretene, Konsumenten, Unternehmer
Eine stillschweigende Vollmacht liegt vor, wenn Sie aus dem Verhalten des Vertretenen schließen dürfen, dass er die Vollmacht erteilen will. Von einer Anscheinsvollmacht darf man dagegen nur ausgehen, wenn sein Verhalten allein den Schluss zulässt, er habe die Vollmacht bereits früher erteilt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.05.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die stillschweigende Vollmachtserteilung im Sinne des § 863 ABGB setzt voraus, daß der Dritte aus dem Verhalten des Vertretenen folgern darf, dieser wolle damit Vollmacht erteilen. Anscheinsvollmacht darf hingegen nur dann angenommen werden, wenn aus dem Verhalten des Vertretenen nur der Schluß abgeleitet werden kann, er habe - bereits früher - Vollmacht erteilt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 38/23h, 22.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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