Muss ich prüfen, ob mein Gegenüber wirklich vertreten darf?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten
Sie können sich auf den äußeren Anschein einer Vollmacht nur berufen, wenn Sie die gebotene Aufmerksamkeit angewendet haben. Nur dann, wenn Sie danach vom Bestehen einer Vollmacht ausgehen durften, sind Sie geschützt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (74 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ein Dritter kann sich nur dann auf den äußeren Tatbestand berufen, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der als Bevollmächtigter Handelnde tatsächlich eine Vollmacht habe.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier fällt jedoch ins Gewicht, dass sämtliche an die Erstbeklagte übersandte Rechnungen von dieser unbeanstandet übernommen wurden, was der Klägerin den Schluss, ihre Vertragspartnerin sei auch in der Tat die Erstbeklagte, geradezu aufdrängte.OGH 1 Ob 49/01i, 22.10.2001
- Ein Wohnungseigentumsorganisator, der sich bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu Kaufinteressenten von Personen vertreten lässt, die mit seinem erklärten Willen auch Gespräche über Sonderwünsche der Kunden hinsichtlich des noch im Bau befindlichen Wohnungseigentumsprojektes führen, gibt damit eine Vollmacht kund, die nach dem Gegenstand und der Natur des Geschäftes auch die Zusage der Erfüllung von Sonderwünschen deckt, wenn er nicht darauf hinweist, seine Vertreter nur zur Vermittlung oder Besprechung ermächtigt zu haben.OGH 5 Ob 81/01z, 24.04.2001
- Das Vorliegen einer Rechtsscheinhaftung ist immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen.OGH 8 Ob 77/00g, 07.09.2000
- Solange kein ungewöhnliches Geschäft vorliegt, treffen den Dritten im Bereich des Handelsrechts in der Regel keine positiven Nachforschungspflichten.OGH 8 Ob 77/00g, 07.09.2000
- Die Verwendung von Geschäftspapier und Firmenstempel durch den kollektiv Vertretungsberechtigten allein rechtfertigt das Vertrauen auf den äußeren Tatbestand noch nicht.OGH 9 Ob 302/99y, 26.01.2000
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zur Frage des Anscheins des Bestehens einer bürgerlichen Erwerbsgesellschaft.OGH 7 Ob 173/98m, 11.11.1998
- Im Handelsrecht wird vertreten, dass den anderen in der Regel keine positive Nachforschungspflicht trifft, außer es handelt sich um ein relativ bedeutendes Geschäft.OGH 7 Ob 173/98m, 11.11.1998
- Der Anerklärte darf weder in Kenntnis noch in fahrlässiger Unkenntnis von der Tatsache sein, dass der Geschäftsherr gar nicht bevollmächtigt hat.OGH 7 Ob 564/94, 05.10.1994
- Hier: Frage der Berechtigung zur Kündigung eines Arbeitsvertrages.OGH 9 ObA 266/93, 13.10.1993
- Gastarbeiterfahrt mit Autobus, Anscheinsvollmacht des Chauffeurs.OGH 8 Ob 45/85, 13.02.1986
- Hier: Mündliche Vereinbarung einer Beschränkung einer Bürgerschaft gegenüber der Hauptschuld mit dem Filialleiter einer Bank.OGH 6 Ob 708/82, 20.01.1983
- Der Dritte, der auf eine Vollmachtskundgabe vertraut, ist dann nicht zu schützen, wenn er entweder wußte oder wissen mußte, daß die kundgegebene Vollmacht nicht wirksam erteilt worden ist.OGH 1 Ob 649/81, 06.11.1981
- Auch im bewußten Gebrauch einer gefälschten Unterschrift zur Zeichnung für die Gesellschaft durch den einen kollektivzeichnungsbefugten Gesellschafter, kann kein Ansatz für die Zurechnung der mit der gefälschten Unterschrift gefertigten Rechtsgeschäftserklärung an die Gesellschaft gefunden werden.OGH 6 Ob 532/81, 25.02.1981
- Wenn sich aber das Verhalten des "Vertretenen" nicht von dem Verhalten einer Person, die nicht vertreten sein will, unterscheidet, so fehlt für die Annahme einer "Vollmacht kraft äußeren Tatbestandes" die Grundlage.OGH 5 Ob 731/80, 17.02.1981
- Die bloße Versicherung des angeblichen Vertreters über seine Vertretungsmacht geht auf Gefahr des Dritten. Dieser ist grundsätzlich zur Prüfung der Vollmacht verpflichtet.OGH 1 Ob 694/78, 19.01.1979
- Hier: Gemeinschuldner als vom Masseverwalter Bevollmächtigter.OGH 4 Ob 131/76, 11.01.1977
- § 18 GesmbHG.OGH 4 Ob 48/76, 15.06.1976
- Bundesstraßenverwaltung durch Landeshauptmann und Amt der Landesregierung.OGH 5 Ob 237/73, 12.12.1973
- Hier: Akzeptierung eines Wechsels durch Vertreter ohne Beifügung eines das Vertretungsverhältnis andeutenden Zusatzes.OGH 6 Ob 182/73, 20.09.1973
- Es ist allgemein üblich, einem Tankstellenwart eine Geschäftsstampiglie als Tankstelleninhabers zu übergeben.OGH 2 Ob 106/73, 13.09.1973
- "Schlüsselgewalt" der Lebensgefährtin.OGH 1 Ob 94/71, 15.04.1971
- Verwendung von Geschäftspapier und Firmenstampiglie.OGH 4 Ob 558/67, 17.10.1967
- Bei einem Hochbauingenieur (Landesbeamten, der kein Bauunternehmen betreibt), kann der von ihm mit der Herstellung eines Werkes beauftragte Professionist nicht ohne Prüfung der Vollmacht des als Machthaber des Bauherrn auftretenden Ingenieurs annehmen, daß er zum Abschluß dieses Geschäftes namens des Bauherrn bevollmächtigt sei. (Privattätigkeit des Landesbeamten).OGH 8 Ob 35/65, 23.02.1965
- Es ist allgemein üblich, daß ein Geschäftsführer, auch wenn er nicht allein zeichnungsberechtigt ist, über Briefpapier und Stampiglien seiner Firma verfügt.OGH 7 Ob 345/64, 03.02.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 74.
- OGH 9 ObA 46/24s, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 92/23t, 12.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 48/20z, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 115/19f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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