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Muss ich prüfen, ob mein Gegenüber wirklich vertreten darf?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten
Sie können sich auf den äußeren Anschein einer Vollmacht nur berufen, wenn Sie die gebotene Aufmerksamkeit angewendet haben. Nur dann, wenn Sie danach vom Bestehen einer Vollmacht ausgehen durften, sind Sie geschützt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (74 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Ein Dritter kann sich nur dann auf den äußeren Tatbestand berufen, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der als Bevollmächtigter Handelnde tatsächlich eine Vollmacht habe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 74.

Im Gesetz

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