Kommt ein Mietvertrag schon durch mündliche Einigung zustande?
betrifft Mieter, Vermieter
Ein Mietvertrag entsteht, sobald sich beide Seiten mit Abschlusswillen darüber einig sind, welcher Gegenstand gegen welchen Mietzins für welche Zeit zum Gebrauch überlassen wird. Diese Punkte müssen zumindest bestimmbar sein; das Ende kann auch offen bleiben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 10.08.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Mietvertrag kommt als Konsensualvertrag - Abschlusswille vorausgesetzt - mit der Einigung darüber zustande, dass ein bestimmter (bestimmbarer) Mietgegenstand gegen einen bestimmten (bestimmbaren) Mietzins auf eine bestimmte (bestimmbare) Zeit zum Gebrauch überlassen werden soll, wobei die Gebrauchsüberlassung jedoch auch mit unbestimmten Endtermin erfolgen kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 123/23h, 10.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 55/23h, 31.05.2023
- OGH 1 Ob 120/22m, 14.09.2022
- OGH 2 Ob 210/20a, 25.03.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 73/19g, 29.08.2019
- OGH 4 Ob 134/18m, 27.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 114/18b, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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