Zum Inhalt springen

Bin ich ausgetreten, weil ich den Betrieb verlassen habe?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nicht ohne Weiteres. Ein vorzeitiger Austritt kann sich zwar aus Ihrem Verhalten ergeben, doch muss dieses jeden vernünftigen Zweifel an Ihrer Absicht ausschließen; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Lässt Ihr Verhalten mehrere Deutungen zu, etwa auch ein unentschuldigtes Fernbleiben, liegt kein Austritt vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 02.09.2021 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Austritt wegen Krankheit

Nein. Eine bloß vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit ist kein wichtiger Grund für einen vorzeitigen Austritt. Anders kann es sein, wenn Sie die Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten können oder Ihre Gesundheit dadurch Schaden nähme.

günstig für Arbeitgeber Vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsverhältnis

Nein. Ein sofortiger Austritt ist nur zulässig, wenn Ihnen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, und das muss im Zeitpunkt des Austritts vorliegen. Bei leichteren Verletzungen können Sie sich anders wehren, etwa mit einer Feststellungsklage, das Dienstverhältnis aber nicht vorzeitig beenden. Auch das Gesamtbild dauerhaft schlechter Bedingungen kann jedoch ausreichen, wenn Beschwerden nichts ändern.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Nichterscheinen und vorzeitiger Austritt
Arbeitsrecht · Begründung des vorzeitigen Austritts
Arbeitsrecht · Form der Austrittserklärung