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Muss ich Arbeit bezahlen, die jemand privat geleistet hat?

günstig für Leistender betrifft Arbeitnehmer, Auftraggeber, Unternehmer, Familienangehörige
Werden Arbeitsleistungen außerhalb eines Geschäftsbetriebs erbracht, kommt es darauf an, ob der Empfänger sie bewusst entgegengenommen hat. Ist das der Fall, spricht das für eine Bezahlung. Wer meint, die Arbeit sei unentgeltlich erbracht worden, muss das beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Für den Bereich der außergeschäftlichen Erbringung von Arbeitsleistungen ist es entscheidend, ob der Empfänger die Leistungen bewusst entgegengenommen hat. Es liegt dann am Empfänger, die Unentgeltlichkeit der Leistungen zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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