Muss ich Arbeit bezahlen, die jemand privat geleistet hat?
günstig für Leistender betrifft Arbeitnehmer, Auftraggeber, Unternehmer, Familienangehörige
Werden Arbeitsleistungen außerhalb eines Geschäftsbetriebs erbracht, kommt es darauf an, ob der Empfänger sie bewusst entgegengenommen hat. Ist das der Fall, spricht das für eine Bezahlung. Wer meint, die Arbeit sei unentgeltlich erbracht worden, muss das beweisen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Für den Bereich der außergeschäftlichen Erbringung von Arbeitsleistungen ist es entscheidend, ob der Empfänger die Leistungen bewusst entgegengenommen hat. Es liegt dann am Empfänger, die Unentgeltlichkeit der Leistungen zu beweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Beklagte konnte im Hinblick auf Art und Umfang der vom früher als „Internatsaufsicht“ beschäftigten Kläger, der nach Ende des befristeten Dienstverhältnisses weiter als Aufsichts- und Ansprechperson für die Internatsschüler tätig war, erbrachten und vom Beklagten/seinem Führungspersonal wissentlich geduldeten und laufend entgegengenommenen Arbeitsleistungen keinen Zweifel an deren Entgeltträchtigkeit haben.OGH 8 ObA 91/20w, 23.10.2020
- Hier: Wohnungseigentümer, der Aufzugswartung übernimmt.OGH 8 ObA 95/01f, 15.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 9 ObA 4/23p, 31.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 91/20w, 23.10.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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