Entsteht durch gemeinsames Wirtschaften stillschweigend eine Gesellschaft?
betrifft Lebensgefährten, Partner, Gesellschafter
Damit stillschweigend eine Gesellschaft entsteht, braucht es zuerst einen gemeinsamen Zweck. Außerdem müssen die Umstände so eindeutig sein, dass kein Zweifel daran bleibt, dass sich die Lebensgefährten über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags einig waren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Voraussetzung für die Annahme der konkludenten Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses ist zunächst die Gemeinschaftlichkeit des Zweckes (EvBl 1958/112). Das stillschweigende Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages kann aber weiters nur dann angenommen werden, wenn Umstände vorliegen, die keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, dass sich die Lebensgefährten über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einig gewesen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier nur zweiter SatzOGH 8 Ob 27/23p, 21.04.2023
- Vergleiche demgegenüber die Qualifikation als bloßes (allenfalls „gemischtes“) Treuhandverhältnis oder „Treuhandmiteigentum“.OGH 1 Ob 23/10d, 20.04.2010
- Der Annahme, eine Gesellschaft sei auch zum Zweck des Erwerbes des Wohnhauses zustande gekommen, steht jedoch entgegen, daß die Lebensgefährten ausschlossen, daß der Beklagte einmal (Mit-)Eigentumsrechte am Haus erwerben solle.OGH 7 Ob 183/97f, 10.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 4 Ob 94/25i, 29.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 32/17t, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- ABGB § 1175 · Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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