Muss die Bank die vereinbarten Sicherheiten für mich als Bürgen schaffen?
günstig für Bürge betrifft Bürgen, Kreditnehmer, Bank, Mitschuldner
Ja. Aus dem Zusammenhang von Bürgschaft und Kreditvertrag ergibt sich für die Bank die Pflicht, die im Kreditvertrag vorgesehenen Pfandrechte auch tatsächlich zu bewirken. Sie muss bestehende Ansprüche auf ein Ersatzpfand betreiben oder ein Recht auf vorzeitige Beendigung des Kredits nutzen.
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Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzende Vertragsauslegung eines Bürgerschaftsvertrages im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag dahin, daß der Gläubiger dem Bürgen und Zahler gegenüber die Obliegenheit getroffen hat, die im Kreditvertrag vorgesehenen hypothekarischen Sicherheiten zu bewirken, etwa bestehende Ansprüche auf ein Ersatzpfand zu betreiben oder aber ein etwa bestehendes Recht zur vorzeitigen Beendigung des Kreditverhältnisses auszuüben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 76/18z, 25.04.2018
Im Gesetz
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