Kann ich als Außenstehender einen fremden Vertrag angreifen?
günstig für Dritter betrifft Angehörige, Erben, Gläubiger, Vertragspartner, Kläger
Ja, unter einer Voraussetzung. Auch wer am Geschäft selbst nicht beteiligt war, kann dessen Ungültigkeit wegen fehlender Geschäftsfähigkeit geltend machen, wenn er ein rechtliches Interesse an der Klärung hat. Dieses Interesse fehlt, wenn Ihnen ein einfacherer Weg zum selben Ziel offensteht oder Sie schon auf Leistung klagen könnten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes mangels Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners kann auch von einem am Rechtsgeschäft nicht beteiligten Dritten geltend gemacht werden, wenn er ein rechtliches Interesse an der Nichtigerklärung hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Testaments, wenn der Beklagte gar nicht beabsichtigt, in Zukunft Ansprüche geltend zu machen, und sich daher keines Rechtes berühmt.OGH 2 Ob 5/25m, 25.03.2025
- Hier: Versicherungsnehmerin einer Betriebshaftpflichtversicherung begehrt noch während des parallel laufenden Haftpflichtprozesses den aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Einwand der Tätigkeitsklausel vorab durch eine Feststellungsklage gegen die Versicherung rechtsverbindlich zu klären. Kein Feststellungsinteresse, weil die Klägerin nur anstrebt, isoliert einen im Leistungsstreit möglichen Einwand der Beklagten vorab klären zu lassen, damit aber keineswegs garantiert ist, dass sie – unabhängig vom Einwand der Tätigkeitsklausel – nicht dennoch nach Ende des Haftpflichtprozesses einen Leistungsstreit wird führen müssen.OGH 7 Ob 14/25x, 19.02.2025
- Hier: Ein solches Interesse fehlt dem Erben, weil er im Abhandlungsverfahren seinen Anspruch durchsetzen kann und muss.OGH 3 Ob 111/07f, 28.06.2007
- Das rechtliche Interesse ist aber immer bei Untauglichkeit der Feststellungsklage, also dann zu verneinen, wenn die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils die Beseitigung der Unsicherheit über das Rechtsverhältnis nicht garantieren kann, aber auch dann, wenn dem Kläger ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, um dasselbe Ziel zu erreichen oder wenn er schon auf Leistung klagen könnte.OGH 4 Ob 227/01p, 17.12.2001
- Aufhebung eines Übergabsvertrages.OGH 1 Ob 30/67, 03.05.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 20.
- OGH 8 ObA 108/20w, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
- OGH 9 ObA 83/18y, 27.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Klage auf Nichtigkeit eines Kaufvertrags
Vertragsrecht · Teilweise ungültiger Vertrag
Verfahrensrecht · Nichtigkeitsklage bei Prozessunfähigkeit
Vertragsrecht · Scheingeschäft und Rechte Dritter
Vertragsrecht · Schutzwirkung eines Vertrages für Dritte