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Kann ich als Außenstehender einen fremden Vertrag angreifen?

günstig für Dritter betrifft Angehörige, Erben, Gläubiger, Vertragspartner, Kläger
Ja, unter einer Voraussetzung. Auch wer am Geschäft selbst nicht beteiligt war, kann dessen Ungültigkeit wegen fehlender Geschäftsfähigkeit geltend machen, wenn er ein rechtliches Interesse an der Klärung hat. Dieses Interesse fehlt, wenn Ihnen ein einfacherer Weg zum selben Ziel offensteht oder Sie schon auf Leistung klagen könnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes mangels Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners kann auch von einem am Rechtsgeschäft nicht beteiligten Dritten geltend gemacht werden, wenn er ein rechtliches Interesse an der Nichtigerklärung hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 20.

Im Gesetz

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