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Darf im Kaufvertrag stehen, dass Irrtum nicht anfechtbar ist?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsumenten
Sie können in einem Vertrag wirksam darauf verzichten, ihn später wegen eines Irrtums anzufechten. Eine solche Vereinbarung ist erlaubt und nicht sittenwidrig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ein Verzicht auf die Irrtumsanfechtung ist zulässig und nicht sittenwidrig (hier Kaufvertrag).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Gewährleistungsverzicht und Irrtumsanfechtung

Grundsätzlich ja, ein Verzicht auf Gewährleistung schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht schon aus. Wurde jedoch die Haftung für einen bestimmt bezeichneten Umstand ausgeschlossen, können Sie sich auch nicht mehr auf einen Irrtum darüber berufen. Eine Irreführung durch Personen, die für die andere Seite tätig waren, muss diese sich zurechnen lassen.

günstig für Käufer Irrtum durch fehlende Aufklärung

Hat Ihr Vertragspartner eine Aufklärungspflicht verletzt, können Sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Nach dieser älteren Rechtslage kam es dabei nicht darauf an, ob ihn an der unterlassenen Aufklärung ein Verschulden traf.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Ausschluss der Irrtumsanfechtung
Vertragsrecht · Verzicht auf Anfechtung eines Vertrags
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht auf Anfechtung
Vertragsrecht · Erkennbarkeit des eigenen Irrtums