Darf im Kaufvertrag stehen, dass Irrtum nicht anfechtbar ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus einem (generellen) Verzicht auf Gewährleistung kann nicht in jedem Fall auf den Verzicht auf die Irrtumsanfechtung geschlossen werden. Wurde aber die Haftung für einen bestimmten Umstand ausgeschlossen, so scheidet auch die Berufung auf Irrtum aus.OGH 8 Ob 98/08g, 16.12.2008
- Auf die Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtums kann - außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG - im Vorhinein verzichtet werden, wenn der Irrtum nicht grob fahrlässig veranlasst wurde. Ein solcher Verzicht ist insbesondere dann zulässig, wenn der Irrende selbst in der Lage war, seinerseits rechtzeitig ausreichende Nachprüfungen über irrtumsrelevante Umstände vorzunehmen.OGH 8 Ob 98/08g, 16.12.2008
- Der Vorausverzicht auf die Geltendmachung von Irrtum ist nur bei dessen grob fahrlässiger Veranlassung unwirksam.OGH 1 Ob 144/04i, 12.08.2004
- Insbesondere wenn der Irrende selbst in der Lage war, seinerseits rechtzeitig ausreichende Nachprüfungen über irrtumsrelevante Umstände vorzunehmen.OGH 4 Ob 324/00a, 13.02.2001
- Ansprüche auf Aufhebung beziehungsweise Korrektur des Vertrages wegen Irrtums sind auch im voraus verzichtbar.OGH 1 Ob 545/92, 18.03.1992
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- Auch im voraus.OGH 7 Ob 603/91, 19.12.1991
- Allgemeiner unbestimmter Einwendungsverzicht ist unverbindlich.OGH 6 Ob 695/83, 07.07.1983
- Anders wenn der Vertragspartner den Irrtum veranlasst hat.OGH 5 Ob 556/81, 05.05.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 205/22s, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 13/20i, 29.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich ja, ein Verzicht auf Gewährleistung schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht schon aus. Wurde jedoch die Haftung für einen bestimmt bezeichneten Umstand ausgeschlossen, können Sie sich auch nicht mehr auf einen Irrtum darüber berufen. Eine Irreführung durch Personen, die für die andere Seite tätig waren, muss diese sich zurechnen lassen.
Hat Ihr Vertragspartner eine Aufklärungspflicht verletzt, können Sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Nach dieser älteren Rechtslage kam es dabei nicht darauf an, ob ihn an der unterlassenen Aufklärung ein Verschulden traf.