Kann ich bei Täuschung auch wegen eines Nebengrunds aussteigen?
günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Versicherungsnehmer
Ja. Wer arglistig getäuscht wurde, kann die Aufhebung des Vertrags auch dann verlangen, wenn sich der Irrtum bloß auf einen Beweggrund und nicht auf den Kern des Geschäfts bezog. Ohne Täuschung wäre ein solcher Irrtum unbeachtlich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Der durch List Getäuschte kann die Aufhebung des Vertrags selbst bei unwesentlichen Motivirrtum verlangen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auskunft des dem VN zuzurechnenden Maklers, dass eine Schadensabwicklung mit dem schadensverursachenden SU oder dessen Haftpflichtversicherers nicht möglich gewesen sei.OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023
- Und zwar auch dann, wenn er sich nicht auf die in den §§ 871 bis 873 ABGB erwähnten Punkte bezieht.OGH 8 Ob 650/87, 12.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014807 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 18.
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 144/20t, 30.09.2020
- OGH 5 Ob 214/19k, 20.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 122/18z, 26.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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