Zum Inhalt springen

Wie klage ich einen unter Druck geschlossenen Vertrag weg?

betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner, Konsumenten
Wenn Sie einen unter Drohung geschlossenen Vertrag beseitigen wollen, richtet sich Ihr Begehren darauf, dass das Gericht den Vertrag aufhebt. Es geht also um eine Gestaltung durch das Gericht und nicht bloß um die Feststellung, dass etwas nicht gilt. Dasselbe gilt bei Irrtum und Täuschung; ein Irrtum kann auch bloß als Einwand geltend gemacht werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1946, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1946)

Begehren auf Nichtigerklärung eines Vertrages (bzw. auf Ausspruch der Nichtigkeit der Vertrages) wegen Zwanges (Drohung) ist ein Rechtsgestaltungsbegehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Voraussetzungen der Anfechtung wegen Drohung
Vertragsrecht · Drohung beim Zustandekommen eines Vertrages
Vertragsrecht · Drohung beim Vertragsabschluss
Vertragsrecht · Gerichtliche Aufhebung wegen Verkürzung über die Hälfte
Vertragsrecht · Drohung beim Vertragsabschluss