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Reicht es, wenn der andere die Täuschung nur in Kauf nahm?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Vertragspartner
Ja. Für eine arglistige Täuschung genügt es, wenn der andere sie ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat. Er muss sie nicht geradezu angestrebt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Listiges Handeln mit dolus eventualis.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 11.

Im Gesetz

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