Reicht es, wenn der andere die Täuschung nur in Kauf nahm?
günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Vertragspartner
Ja. Für eine arglistige Täuschung genügt es, wenn der andere sie ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat. Er muss sie nicht geradezu angestrebt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Listiges Handeln mit dolus eventualis.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dolus eventualis reicht aus zur Annahme von List.OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025
- Hier: Anfechtung eines Vergleichs wegen listiger Irreführung.OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 11.
- OGH 6 Ob 81/25t, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 226/23y, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 144/20t, 30.09.2020
- OGH 1 Ob 122/18z, 26.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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