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Kann ich mich auf einen Rechenfehler bei meinem Angebot berufen?

betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Ein Fehler in Ihrer eigenen Berechnung ist zumindest dann beachtlich, wenn die Berechnung bei den Vertragsverhandlungen offengelegt wurde und für die Gegenseite erkennbar die Grundlage Ihrer Erklärung war. Bleibt sie Ihre interne Sache, können Sie sich nicht darauf berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014894 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 25.

Im Gesetz

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