Ist ein Kalkulationsfehler ein Irrtum über den Vertrag selbst?
betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Ein Fehler in der Berechnung betrifft in der Regel nur den Beweggrund und berechtigt nicht zur Anfechtung. Wurde die Berechnung aber zum Gegenstand der entscheidenden Verhandlungen gemacht und der Preis erkennbar als darauf beruhend bezeichnet, liegt ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung vor.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Der sogenannte Kalkulationsirrtum betrifft in der Regel nicht die rechtsgeschäftliche Erklärung selbst, sondern nur Umstände, die dieser vorausgegangen sind, und damit nur den Beweggrund. Wenn jedoch die Kalkulation zum Gegenstand de entscheidenden Vertragsverhandlungen gemacht wurde, und der geforderte Preis erkennbar als ein auf dieser Kalkulation beruhender bezeichnet worden ist, liegt hingegen ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung vor. ( Reichsgericht v 14. Oktober 1942, VIII 76/42 )
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird die Steuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen, wird in aller Regel von einer Offenlegung der Preiskalkulation auszugehen sein.OGH 4 Ob 139/10k, 05.10.2010
- Bei Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und ein Einvernehmen darüber, dass das Geschäft zu diesen Bedingungen auf der Basis dieser Kalkulation erfolgt.OGH 7 Ob 554/89, 06.04.1989
- Erhebliche Preisdifferenz zufolge Irrtums im Ausmaß der zu liefernden Schottermenge.OGH 5 Ob 14/73, 07.02.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 5 Ob 205/22s, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 58/22w, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 128/20g, 20.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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