Zum Inhalt springen

Darf ich einen Verstorbenen später in ein anderes Grab überführen?

günstig für Angehöriger betrifft Ehegatten, Angehörige, Kinder, Grabberechtigte
Über die Beisetzung verfügt in erster Linie der überlebende Ehepartner. Hat er der Beisetzung in der Familiengruft zugestimmt, ist eine spätere Überführung eine gemeinsame Angelegenheit aller Verfügungsberechtigten und braucht deren Zustimmung; überstimmt werden kann niemand. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet auf Antrag das Gericht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Verfügung über die Beisetzung des Verstorbenen steht in erster Linie dem überlebenden Gatten zu. Erteilt dieser jedoch die Zustimmung zur Beisetzung in der Familiengruft, dann stellt eine später erfolgte eigenmächtige Überführung durch den Ehegatten einen Eingriff in die gemeinsamen Familieninteressen dar. Die Verfügung über eine allfällige Enterdigung ist zu einer gemeinsamen Angelegenheit geworden, deren Bedeutung für alle Beteiligten vom Standpunkt der Pietät eine Majorisierung einer Minderheit nach irgend einem Abstimmungsmodus ausschließt. Die Enterdigung kann also nur mit Zustimmung aller Beteiligten, also der Witwe und der übrigen über die Gruft verfügungsberechtigten Personen erfolgen. Wenn aber diese Übereinstimmung nicht erzielt werden kann, dann ist es Sache derjenigen Person, die eine Änderung herbeiführen will, analog § 835 ABGB die Entscheidung des Außerstreitrichters herbeizuführen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Totenfürsorge und Art der Bestattung
Wohnungseigentum · Eigentumspartnerschaft nach dem Tod
Wohnungseigentum · Eigentumswohnung nach Tod des Partners
Wohnungseigentum · Wohnungsanteil beim Tod des Partners
Eigentum und Grundbuch · Verlegung eines Servitutswegs