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Wer bestimmt, wo und wie ein Verstorbener bestattet wird?

günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Ehegatten, Kinder, Erben
Maßgeblich ist zuerst der Wille des Verstorbenen; im Streitfall wird erforscht, wie er sich mutmaßlich entschieden hätte. Erst wenn sich das nicht sicher klären lässt, zählt der Wille der nächsten Angehörigen, vor allem des überlebenden Ehepartners. Ob jemand Erbe ist, spielt dabei keine Rolle.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Für Art und Ort der Bestattung eines Leichnams ist vor allem der Wille des Verstorbenen maßgebend; im Streitfall ist insbesondere dann, wenn bereits eine Bestattung des Leichnams stattgefunden hat, auch zu erforschen, wie der Verstorbene mutmaßlich entschieden hätte, wenn er vor seinem Tode einen Wunsch über Art und Ort der Bestattung zu äußern gehabt hätte. Nur wenn sich ein solcher Wille nicht mit der erforderlichen Sicherheit ermitteln lässt, ist sodann der Wille der nächsten Angehörigen, vor allem des überlebenden Ehegatten, entscheidend. Die Erbeneigenschaft ist zur Klärung der Frage, wem das Recht der Totenfürsorge zukommt, ohne Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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