Zum Inhalt springen

Genügt ein Zahlungsbeleg für die Eintragung ins Grundbuch?

betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Kreditnehmer
Nein. Macht die Einwilligung zur Einverleibung die Eintragung von einer Bedingung abhängig, etwa von einer Gegenleistung, müssen Sie auch den Eintritt dieser Bedingung mit den vom Grundbuchsgesetz verlangten Urkunden nachweisen. Belege über einen Gelderlag bei Gericht genügen dafür nicht, weil das Grundbuchsgericht darüber kein Beweisverfahren führt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Eine Aufsandungserklärung, die die Einwilligung zur Einverleibung von einer Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig macht, genügt für die Einverleibung nur dann, wenn auch der Eintritt der Bedingung urkundlich, und zwar in der in den §§ 31 und 32 Abs 1 b GBG vorgeschriebenen Form, nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann keinesfalls durch Vorlage von Belegen über einen Gelderlag bei Gericht, mögen diese auch in Form einer öffentlichen Urkunde abgefaßt sein, erfolgen, weil der Grundbuchsrichter diese Belege nur dann seiner Entscheidung zugrundelegen könnte, wenn er ein Beweisverfahren darüber abführte, ob durch den gerichtlichen Erlag die dem Käufer der Liegenschaft obliegende Gegenleistung mit schuldbefreidender Wirkung erfolgt ist. Das aber fällt nicht in den Aufgabenkreis des Grundbuchsrichters.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Bedingung im Vertrag und Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Zugang der Annahmeerklärung im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Eintragung im Grundbuch ohne Mitwirkung
Eigentum und Grundbuch · Grundverkehrsgenehmigung im Grundbuchverfahren
Eigentum und Grundbuch · Vorkaufsrecht und Eintragung ins Grundbuch