Wie komme ich zur Eintragung, wenn der Verkäufer nicht mitwirkt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Im vorliegenden Fall muss sich das Klagebegehren – wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt – auf die Einwilligung der Beklagten in die Einverleibung des Baurechts des Klägers auf den Mindestanteil verbunden mit Baurechtswohnungseigentum am zugesagten Objekt (hier Mietgegenstand) richten. Das erfordert die Begründung von (vorläufigem) Baurechtswohnungseigentum ob der Baurechtseinlage, für die wiederum eine Nutzwertfestsetzung benötigt wird. Die – mit der Verschaffung von Baurechtswohnungseigentum einhergehende – Verpflichtung der Beklagten zur Beibringung eines Nutzwertgutachtens wäre ebenfalls ins Begehren aufzunehmen (vgl auch den Spruch zu 5 Ob 75/97h), weil die bücherliche Eintragung nur mit diesem exekutiert werden kann.OGH 8 Ob 47/20z, 25.08.2020
- Die Exekution nach § 350 EO erfordert jedoch einen Titel, der dem betreibenden Gläubiger den Anspruch auf Einräumung, Übertragung, Beschränkung oder Aufhebung eines bücherlichen Rechts vermittelt. Im Anlassfall fehlt es für eine Exekutionsführung nach § 350 EO bereits am Vorliegen eines Teilungsplans iSd § 74 Abs 1 GBG, der den Erfordernissen des LiegTeilG entspricht. Diese Voraussetzungen sind durch die dem Teilungsurteil angeschlossene Kopie einer Planskizze nicht erfüllt.OGH 3 Ob 8/13t, 16.04.2013
- Ein Exekutionstitel, der die Verpflichtung zur Einwilligung in die Vornahme einer bücherlichen Eintragung ausspricht, ermöglicht die Exekution nach § 350 EO.OGH 3 Ob 245/10s, 19.01.2011
- Hier war der Verpflichtete auch zur Erwirkung einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung und zu einem Gelderlag verpflichtet.OGH 3 Ob 88/68, 31.07.1968
- Gilt auch, wenn die Verpflichtung zur Abgabe der Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängt. Der betreibenden<br/>Gläubiger muß nur die Erbringung der Gegenleistung nachweisen.OGH 7 Ob 487/55, 07.12.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004496 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 Ob 47/20z, 25.08.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 350 · Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.