Kann ich eine Grundbuchsentscheidung bekämpfen, obwohl ich nicht beteiligt war?
günstig für Miteigentümer betrifft Ehegatten, Miteigentümer
Ja. Betrifft ein Grundbuchsbeschluss das gemeinsame Gut, können Sie ihn auch dann bekämpfen, wenn Sie am Verfahren bisher nicht beteiligt waren. Ist der Beschluss rechtswidrig, wird er auch zugunsten des anderen Gemeinschafters aufgehoben, selbst wenn dieser ihn nicht angefochten hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Auch der bisher nicht am Verfahren beteiligte Miteigentümer bei Gütergemeinschaft unter Lebenden ist bezüglich grundbücherlicher Beschlüsse, die das Gemeinschaftsgut betreffen, zum Rekurse legitimiert. In Erledigung dieses Rechtsmittels sind rechtswidrige Beschlüsse auch bezüglich des anderen Gemeinschafters aufzuheben, der diesen Beschluß nicht mehr angefochten hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Pfandrechtsbegründung am GemeinschaftsgutOGH 1 Ob 120/54, 24.02.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 30/22f, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- ABGB § 1233 · Gütergemeinschaft
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 122
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel gegen einen Grundbuchsbeschluss
Eigentum und Grundbuch · Wer einen Grundbuchsbeschluss bekämpfen darf
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel gegen Grundbuchsbeschlüsse
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel der Agrarbehörde im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel der Behörde im Grundbuch