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Darf eine Behörde gegen einen Grundbuchsbeschluss Rechtsmittel erheben?

betrifft Liegenschaftseigentümer, Gemeinden, Behörden, Antragsteller
Ja, aber nur eingeschränkt. Eine Behörde darf gegen einen Grundbuchsbeschluss nur dann ein Rechtsmittel erheben, wenn sie damit die Einhaltung der ihr anvertrauten gesetzlichen Vorschriften sichern will. Stützt sie sich nur auf öffentliche Interessen, läuft für sie keine eigene Frist; sie muss die Frist der Parteien einhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 14.06.2016 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Rekursrecht der Agrarbezirksbehörde gegen die Löschung der Ersichtlichmachung einer Liegenschaft als agrargemeinschaftliche.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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