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Darf eine Behörde gegen einen Grundbuchsbeschluss ein Rechtsmittel einbringen?

günstig für Behörde betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Gemeinden, Behörden
Ja, unter einer Voraussetzung. Die Agrarbehörde darf einen Grundbuchsbeschluss bekämpfen, wenn es ihr dabei darum geht, die Einhaltung der Flurverfassungsvorschriften des Bundes und des Landes sicherzustellen. Sie handelt dann zur Wahrung öffentlicher Interessen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.01.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Eine Rechtsmittellegitimation der Agrarbehörde wird bejaht, wenn das Rechtsmittel auf die Einhaltung von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Flurverfassungsbestimmungen abzielt, deren Einhaltung die Agrarbehörde mit ihrem Rechtsmittel gewährleisten will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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