Darf eine Behörde gegen einen Grundbuchsbeschluss ein Rechtsmittel einbringen?
günstig für Behörde betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Gemeinden, Behörden
Ja, unter einer Voraussetzung. Die Agrarbehörde darf einen Grundbuchsbeschluss bekämpfen, wenn es ihr dabei darum geht, die Einhaltung der Flurverfassungsvorschriften des Bundes und des Landes sicherzustellen. Sie handelt dann zur Wahrung öffentlicher Interessen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.01.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Eine Rechtsmittellegitimation der Agrarbehörde wird bejaht, wenn das Rechtsmittel auf die Einhaltung von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Flurverfassungsbestimmungen abzielt, deren Einhaltung die Agrarbehörde mit ihrem Rechtsmittel gewährleisten will.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtsmittellegitimation einer Gemeinde als Abgabenbehörde mangels des für das Grundbuchsverfahren erforderlichen Nachweises, ob der Wegfall einer Widmung einer Straße als Privatstraße erfolgte, verneint.OGH 5 Ob 21/14w, 20.05.2014
- Hier: Rechtsmittellegitimation einer Stadtgemeinde als Behörde im Sinne des § 51 Abs 1 lit c Vlbg StrG verneint.OGH 5 Ob 116/11m, 13.12.2011
- Kann die Agrarbehörde ihre Rekurslegitimation nur auf das Ziel der Sicherung öffentlicher Interessen stützen, dann läuft für sie keine eigene Rechtsmittelfrist, sondern sie kann ein Rechtsmittel nur innerhalb der den Parteien offenstehenden Frist einbringen.OGH 5 Ob 35/10y, 31.08.2010
- Auch der Siedlungsbehörde im Verfahren nach dem steiermärkischen landwirtschaftlichen Siedlungs-Landesgesetz stmkLSG 1991, LGBl Nr 29/1991 kommt in der Frage, welche Rechte sie konstitutiv zuweisen oder genehmigen kann, zur Wahrung eigener (öffentlicher) Interessen das Recht zur Anfechtung von Grundbuchsbeschlüssen zu.OGH 5 Ob 24/03w, 11.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 5 Ob 216/16z, 23.01.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 75/16i, 14.06.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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