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Darf der Vertragspartner die Leistung nach Belieben bestimmen?

günstig für Kunde betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer
Nach freiem Belieben nur bei nebensächlichen Punkten des Vertrags. Zulässig ist dagegen die Vereinbarung, dass eine Seite nach billigem Ermessen bestimmt. Diese Entscheidung kann das Gericht überprüfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.03.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Leistung nach beliebigem Ermessen eines Vertragspartners kann nur hinsichtlich nebensächlicher Vertragspunkte wirksam vereinbart werden; die Vereinbarung der Leistung nach billigem Ermessen ist zulässig, doch unterliegt die Ermessensentscheidung der richterlichen Überprüfung ( betrifft Autobahn ).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015776 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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