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Kann man die Anpassung eines Vergleichs vertraglich ausschließen?

betrifft Vertragspartner, geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte
Die Möglichkeit, einen Vergleich später an geänderte Umstände anzupassen, kann ganz oder nur für bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden. Wurde sie nur für einzelne Bereiche ausgeschlossen, kann wegen aller anderen Umstände weiterhin eine Anpassung verlangt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Geltung der Umstandsklausel kann allgemein oder für bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden; im letzteren Fall kann wegen aller anderen Umstände die Anpassung des Vergleiches an Änderungen begehrt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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