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Reicht es, wenn der andere meinen Irrtum nur ausnützt?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ja, das genügt für eine Täuschung. Der andere muss positiv wissen, dass Sie irren und dass dieser Irrtum Ihren Entschluss beeinflusst. Täuschung durch Verschweigen setzt zusätzlich voraus, dass eine Aufklärungspflicht verletzt wurde; das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

List im Sinne der §§ 870, 1487 ABGB bedeutet, dass der andere den Irrenden bewusst in Irrtum führt oder den ihm bekannten Irrtum ausnützt, dass er also positive Kenntnis davon hat, dass der andere Teil irrt und dass der Irrtum einen Einfluss auf seinen Willensentschluss ausübt (E.v. 14.03.1958, EvBl 1958/237).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 42.

Im Gesetz

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