Kann ich den Autokauf wegen falschem Baujahr rückgängig machen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Irrtum über die Unfallfreiheit kann wesentlich sein, weil Vorschäden schon an sich die Fahreigenschaft des Fahrzeuges beeinträchtigen können. Dies muß umso mehr bei einem Irrtum über einen die Betriebssicherheit tatsächlich massiv beeinträchtigenden, weil mangelhaft reparierten Vorschaden gelten.OGH 7 Ob 568/95, 27.09.1995
- Umsomehr der Irrtum über den Zustand des Motors.OGH 7 Ob 651/81, 09.07.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können in einem Vertrag wirksam darauf verzichten, ihn später wegen eines Irrtums anzufechten. Eine solche Vereinbarung ist erlaubt und nicht sittenwidrig.
Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.