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Kann ich den Autokauf wegen falschem Baujahr rückgängig machen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Autohändler, Konsumenten
Ein Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher Irrtum. Er betrifft also einen Punkt, der für den Vertrag entscheidend ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Verzicht auf die Irrtumsanfechtung

Sie können in einem Vertrag wirksam darauf verzichten, ihn später wegen eines Irrtums anzufechten. Eine solche Vereinbarung ist erlaubt und nicht sittenwidrig.

günstig für Verkäufer Irrtumsanfechtung beim Gattungskauf

Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.

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