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Zählt der Tag, an dem ich meinen Irrtum bemerkte?

günstig für Vertragsgegner betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Nein. Wollen Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums aufheben lassen, läuft die dreijährige Frist ab dem Vertragsabschluss. Wann Sie den Irrtum entdeckt haben oder wann er aufgeklärt wurde, spielt keine Rolle. Solche Fragen sollen im Interesse der Sicherheit im Geschäftsverkehr rasch geklärt sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (31 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1938)

Die Verjährungsfrist läuft bei Anfechtung wegen Irrtums vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl RZ 1937/181).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 31.

Im Gesetz

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