Ist eine Leistung unmöglich, wenn die Sache einem Dritten gehört?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 28.08.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Verurteilung zur Leistung setzt jedenfalls eine ernst zu nehmende, irgendwie ins Gewicht fallende Chance voraus, dass die Leistung (wenigstens) später erbracht werden kann.OGH 8 Ob 642/84, 21.03.1985
- Veräußerung der gesamten Liegenschaft durch Hälfteeigentümer.OGH 4 Ob 128/81, 16.03.1982
- Vertragliche Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Entfernung einer Flugsicherungsanlage.OGH 4 Ob 574/78, 10.04.1979
- Übergabe einer HausverwaltungOGH 3 Ob 533/78, 21.02.1978
- Überbindung einer BaubeschränkungOGH 3 Ob 562/76, 01.02.1977
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Beweispflicht dahin, alles unternommen zu haben, den Dritten zu einer die Erfüllung ermöglichenden Handlung zu bewegen.OGH 6 Ob 66/73, 22.03.1973
- Dazu: Korn, Vertragstreue wird klein geschriebenOGH 6 Ob 116/70, 24.06.1970
- Hier: Veräußerung des Bestandobjektes - KonkurrenzklauselOGH 4 Ob 528/70, 14.04.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 7 Ob 101/24i, 28.08.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Verbesserung durch den Übergeber müssen Sie nur dann nicht mehr hinnehmen, wenn Sie das Vertrauen in seine Fähigkeiten in schwerwiegender Weise verloren haben. Dass seine Leistung mangelhaft war, reicht dafür allein nicht aus.
Nicht, wenn Sie einen triftigen Grund hatten. Weil die bloße Vertrauenslage vor dem Vertrag schwächer bindet, genügt es, dass neu aufgetretene Umstände den Abschluss unzumutbar machen und der Rückzug nicht auf sachfremden Überlegungen beruht. Umstände, die allein aus Ihrer eigenen Sphäre stammen, zählen dabei nicht.