Ist der Vertrag ungültig, wenn noch ein Dritter zustimmen muss?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine mangelnde Verfügungsbefugnis über das – gegenüber der bestehenden Zwangsverwaltung – nachrangige Fruchtgenussrecht hätte auf die Gültigkeit des Vergleichs keinen Einfluss.OGH 4 Ob 105/22b, 23.09.2022
- Steht dagegen nach der Beurteilung des Verkehrs praktisch mit Sicherheit (" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ") fest , daß die Leistung auch in Zukunft nicht mehr wird erbracht werden können , so kann der Gläubiger nicht auf dem Erfüllungsanspruch beharren .OGH 8 Ob 642/84, 21.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 26/17k, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird die versprochene Leistung nach dem Vertragsabschluss unerlaubt, etwa weil eine baurechtlich erforderliche Genehmigung versagt wird, ist sie nachträglich rechtlich unmöglich geworden. Die Regeln über den Untergang der Sache gelten für jede Art der Unmöglichkeit, nicht nur für die Außerverkehrssetzung. Die Unmöglichkeit beweisen muss der Schuldner.
Nein. Wird die geschuldete Leistung durch einen behördlichen Akt untersagt, ist sie rechtlich unmöglich. Bei einem Untersagungsbescheid tritt diese Unmöglichkeit grundsätzlich erst ein, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.