Kann ich anfechten, obwohl ich das Problem schon kannte?
günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Verstößt ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten, können Sie ihn auch dann angreifen, wenn Sie das schon beim Abschluss gewusst und sich nichts vorbehalten haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Vertragspartner kann ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, auch dann anfechten, wenn er dies bei Vertragsabschluß gewußt und dennoch keinen Vorbehalt gemacht hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Umso mehr kann ein Dienstnehmer eine zu niedrig vereinbarte Karenzabgeltung gegen sich gelten lassen, auch wenn er von der Rechtswidrigkeit einer derartigen Vereinbarung wusste oder wissen musste.OGH 9 ObA 67/14i, 29.10.2014
- Anders könnte ein Zweck solcher Verbotsnormen überhaupt nicht erreicht werden.OGH 5 Ob 508/89, 07.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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