Zum Inhalt springen

Wer kann sich darauf berufen, dass ein Vertrag verboten ist?

betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ein Geschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, ist grundsätzlich von vornherein unwirksam. Darauf kann sich jeder berufen, ohne dass es einer eigenen Anfechtung bedarf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Das Geschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot (oder die guten Sitten) verstößt, ist grundsätzlich absolut nichtig, sodass sich jedermann, ohne dass es einer besonderen Anfechtung bedürfte, auf die Nichtigkeit berufen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016432 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 31.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Nichtigkeit verbotener Rechtsgeschäfte
Vertragsrecht · Anfechtung trotz Kenntnis beim Abschluss
Vertragsrecht · Sittenwidrigkeit eines Vertrags
Vertragsrecht · Sittenwidrigkeit eines Vertrags
Vertragsrecht · Bestätigung eines verbotenen Geschäfts