Ist die Zusage, den Auftraggeber schadlos zu halten, gültig?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftragnehmer, Auftraggeber, Unternehmer
Ja. Wenn Sie als Auftragnehmer versprechen, den Auftraggeber gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten, übernehmen Sie damit dessen Belastung. Das ist selbst dann nicht sittenwidrig, wenn der Auftraggeber eine Monopolstellung hat, solange Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten in Ihre Preise einrechnen dürfen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.12.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 150/18v, 19.12.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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