Darf das Kleingedruckte stark vom Gesetz abweichen?
günstig für Kunde betrifft Konsument, Unternehmer, Vertragsparteien
Nein, nicht weitgehend. Das nachgiebige Gesetz sucht für den Durchschnittsfall einen ausgewogenen Ausgleich; eine darüber hinausgehende einseitige Abweichung wird unter den besonderen Verhältnissen allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht hingenommen. Im Zweifel gilt eine solche Bestimmung auch gar nicht als vereinbart.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 15.09.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Eine weitergehende einseitige Abweichung vom dispositiven Gesetz, das für den "Durchschnittsfall" eine ausgewogene gerechte Rechtslage anstrebt, kann unter den besonderen Verhältnissen allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtlich nicht toleriert werden und ist im Zweifel auch nicht als vereinbart anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gerichtsstandsklausel in der Satzung einer Aktiengesellschaft.OGH 6 Ob 18/17s, 07.07.2017
- Im Rahmen der Prüfung einer vertraglichen Regelung unter dem Aspekt eines sittenwidrigen massiven Missverhältnisses der Berücksichtigung der Interessen iSd § 879 Abs 1 ABGB wird auch auf die Ausgestaltung durch das dispositive Recht Bedacht genommen.OGH 9 ObA 107/10s, 21.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
Im Gesetz
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