Gilt eine überraschende Klausel, die im Kleingedruckten versteckt ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (54 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die in VI. (3) der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung Krankengeldtarif für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige MIK 28/16_060 (BVB) unterstellte Leistungsbegrenzung ist ungewöhnlich und unwirksam nach § 864a ABGB.OGH 7 Ob 107/23w, 30.08.2023
- Hier: Keine "verborgene" Regelung über die Nachrangigkeit eines Darlehens in den AGB, die in einem gesonderten Abschnitt mit der Überschrift "Nachrangigkeit" enthalten ist und sich also dort findet, wo sie nach dem Regelwerk zu vermuten war.OGH 3 Ob 228/22h, 25.05.2023
- Art 16.5. RVB 2018, wonach sich Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers durch die von diesem bezeichneten Ärzte untersuchen zu lassen haben. Verstoß gegen § 864a ABGB.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Versicherungsfälle nach Art 14.2. und Entschädigungsumfang nach Art 17.3. RVB 2018. Verstoß gegen § 864a ABGB verneint.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Hier: Klauseln in Reiseversicherungsbedingungen.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- HIer: Ohne Hervorhebung zwischen Gewährleistungsregeln enthaltene Klauseln zur Haftungsbeschränkung.OGH 10 Ob 13/22t, 24.05.2022
- Hier: Klauseln in AGB eines Energieversorgungsunternehmens.OGH 9 Ob 46/21m, 27.01.2022
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen.OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
- Hier: Gebühr für Check‑in am Flughafen, auf die während dem Online‑Buchungsvorgang nicht automatisch hingewiesen wird.OGH 8 Ob 107/19x, 27.02.2020
- Hier: Onlinebanking; Klausel über die Pflicht zum regelmäßigen Abruf von Nachrichten aller Art.OGH 8 Ob 58/14h, 27.05.2015
- Hier: Vereinbarung des Kundenidentifikators in AGB des Zahlungsdienstleisters.OGH 2 Ob 224/13z, 23.10.2014
- Hier: AGB‑Klausel eines Kreditkartenunternehmens.OGH 9 Ob 56/13w, 29.01.2014
- Hier: Klausel über Haftungsausschluss in „Entgeltordnung“ als Bestandteil von Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen ungewöhnlich.OGH 2 Ob 234/13w, 22.01.2014
- Erfasst sind alle für den Kunden in irgendeiner Weise nachteiligen Klauseln. Eine grobe Benachteiligung ist nicht Voraussetzung.OGH 2 Ob 198/10x, 22.06.2011
- Hier: Die im Anlassfall maßgebliche Klausel läuft darauf hinaus, dass die für Zwischenhändler (Großabnehmer) üblichen Marktpreise insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs vervielfacht werden; sie ist nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs unter Anwendung der vorstehenden Grundsätze als ungewöhnlich und überraschend im Sinn des § 864a ABGB zu beurteilen.OGH 6 Ob 57/08p, 02.07.2009
- Dabei wird auch auf die Stellung im Vertragsgefüge abgestellt.OGH 8 Ob 93/08x, 14.10.2008
- Hier: Eine von der Ö-Norm abweichende Klausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen über den Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes.OGH 1 Ob 51/05i, 27.09.2005
- Hier: Klausel über automatische Vertragsverlängerung mangels Kündigung.OGH 1 Ob 638/94, 23.11.1994
- Hier: unrichtige Auslegung von Versicherungsbedingungen durch Versicherungsvertreter.OGH 7 Ob 1015/87, 29.10.1987
- Ungewöhnliche Bestimmungen, mit denen man rechnen muss, werden Vertragsinhalt, sodass es in Wahrheit nicht auf die Gewöhnlichkeit, sondern nur darauf ankommt, ob man mit der Klausel rechnen musste. Der allgemeine Grundsatz, dass derjenige, der eine Urkunde unterfertigt, den durch seine Unterschrift gedeckten Text auch dann zum Inhalt seiner Erklärungen mache, wenn er den Text nicht gekannt habe, erfährt daher durch die genannte Bestimmung eine Einschränkung.OGH 7 Ob 11/84, 19.04.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 54.
- OGH 7 Ob 157/25a, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 5/26i, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 196/23m, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 10/24d, 16.04.2024
- OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.
Ja. Steht fest, dass Sie die strittige Klausel beim Vertragsabschluss gelesen und zur Kenntnis genommen haben, ist sie Teil des Vertrags. Sie können sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die Bestimmung im Kleingedruckten überraschend gewesen sei.