Wann ist eine Klausel im Kleingedruckten ungewöhnlich?
günstig für Kunde betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Ob eine Bestimmung ungewöhnlich ist, wird nach einem objektiven Maßstab beurteilt. Entscheidend ist, was bei dieser Art von Geschäft im Verkehr üblich ist. Ob gerade der andere Vertragsteil sie hätte erkennen können, spielt keine Rolle.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (56 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die Ungewöhnlichkeit eines Inhaltes ist nach dem Gesetzestext objektiv zu verstehen. Die Subsumtion hat sich an der Verkehrsüblichkeit beim betreffenden Geschäftstyp zu orientieren. Ein Abstellen auf die subjektive Erkennbarkeit gerade für den anderen Teil ist daher ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wertsicherungsvereinbarung in einem Mietvertrag.OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026
- Hier: Preisänderungsklausel in einem Stromliefervertrag zwischen zwei Unternehmern.OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026
- Hier: Wertsicherungsvereinbarung. Hier nicht als objektiv ungewöhnlich beurteilt.OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025
- Hier: Art 21.1.3 AUVB.OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025
- Hier: Art 6 ARB 2003.OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Art 19 AUVB 2010 "Unversicherbare Sportarten" und Art 20.10 AUVB "Ausschlüsse" sind nicht ungewöhnlich.OGH 7 OB 92/24s, 19.06.2024
- Hier: Ohne Hervorhebung zwischen Gewährleistungsregeln enthaltene Klauseln zur Haftungsbeschränkung.OGH 10 Ob 13/22t, 24.05.2022
- Hier: Klauseln in AGB eines Energieversorgungsunternehmens.OGH 9 Ob 46/21m, 27.01.2022
- Hier: Verbandsklage.OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
- Hier: Art 19.3 AUVB 2013 (Reduktion der Versicherungssumme ab dem vollendeten 70. Lebensjahr).OGH 7 Ob 156/20x, 25.11.2020
- Hier: Befristung eines Mietvertrags.OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
- Art C.2.5 UVB 2009 ist nicht überraschend (Bandscheibenvorfälle).OGH 7 Ob 86/17y, 05.07.2017
- Hier: Art 13.1 MKRB 2010 bewirkt keinen Überrumpelungseffekt bei paritätischem Kündigungsrecht im Schadensfall.OGH 7 Ob 84/16b, 25.05.2016
- Hier: Art 9.6.6. ARB 2010.OGH 7 Ob 190/14p, 26.11.2014
- Serienschadenklauseln sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich.OGH 7 Ob 70/14s, 09.07.2014
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: Bloßer Verweis auf § 6 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 216/11g, 21.12.2011
- Bei der Beurteilung der „Ungewöhnlichkeit" im Sinn des § 864a ABGB ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es geht dabei darum, ob die Klausel von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht, sodass er nach den Umständen vernünftigerweise mit einer solchen Klausel nicht zu rechnen braucht, wobei insbesondere bei Rechtsgeschäften mit einem bloß eingeschränkten Adressatenkreis auf die Branchen- bzw Verkehrsüblichkeit und den Erwartungshorizont der angesprochenen Kreise abgestellt wird.OGH 6 Ob 57/08p, 02.07.2009
- Hier: Klauseln in AGB in Finanzierungsleasingverträgen.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Hier: Abrechnung nach Takten durch Mobiltelefonanbieter als nicht ungewöhnlich angesehen.OGH 4 Ob 5/08a, 11.03.2008
- Erweiterung: eine Klausel gilt auch dann nicht, wenn sie im konkreten Zusammenhang für diesen Vertragspartner überraschend sein musste. Bei genügend deutlicher Erklärung können auch ungewöhnliche, nachteilige Bestimmungen zum Vertragsinhalt werden, wenn der andere Teil die Klauseln zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.OGH 7 Ob 33/90, 15.11.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014627 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 56.
- OGH 7 Ob 157/25a, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026, Fall aus Burgenland
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 OB 92/24s, 19.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Versteckte Klausel in Bedingungen
Vertragsrecht · Überraschende Klauseln im Kleingedruckten
Vertragsrecht · Überrumpelnde Klausel im Vertrag
Verfahrensrecht · Überraschende Klausel in Geschäftsbedingungen
Vertragsrecht · Überraschende Klauseln im Kleingedruckten