Darf ich aus einem Leasingvertrag nicht aussteigen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Zeit nach ordnungsgemäßer Übergabe des Leasingguts stellt die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ähnlich wie auf einen Käufer ein Wesensmerkmal des Leasingvertrags dar.OGH 5 Ob 159/09g, 24.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 17.
- OGH 7 Ob 123/25a, 07.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 58/25g, 27.05.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 10 Ob 7/25i, 18.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 70/24b, 18.03.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 65/24t, 11.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 128/23h, 24.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 31/18i, 20.02.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Leasingvertrag ist sittenwidrig, wenn er Ihnen die Möglichkeiten nimmt, die jedem Käufer einer Sache zustehen. Bleibt Ihnen also nicht einmal das Recht, die Ansprüche wegen Mängeln gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, hält die Vereinbarung nicht.
Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.