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Darf mir der Leasingvertrag alle Rechte bei Mängeln nehmen?

günstig für Leasingnehmer betrifft Leasingnehmer, Leasinggeber, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Ein Leasingvertrag ist sittenwidrig, wenn er Ihnen die Möglichkeiten nimmt, die jedem Käufer einer Sache zustehen. Bleibt Ihnen also nicht einmal das Recht, die Ansprüche wegen Mängeln gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, hält die Vereinbarung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Sittenwidrigkeit eines Leasingvertrages, der dem Leasingnehmer die Möglichkeit nimmt, die jedem Käufer einer Sache zustehen, z.B. wenn er nicht einmal das Recht hätte, die einem Käufer gegenüber einem Verkäufer zustehenden Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Leasinggeber Risiko und Unkündbarkeit beim Leasing

Beim Leasing trägt der Leasingnehmer das Risiko für die Sache ähnlich wie ein Käufer, und der Vertrag ist für ihn grundsätzlich nicht kündbar. Das sind Wesensmerkmale des Leasingvertrags und für sich allein nicht sittenwidrig.

günstig für Leasinggeber Risiko und Erhaltungspflicht beim Leasing

Als Leasingnehmer tragen Sie das Risiko für die Sache, auch wenn sie zufällig zerstört oder von dritter Seite beschädigt wird. Sie müssen die Raten weiterzahlen und die Sache am Ende in dem Zustand zurückgeben, der sich bei ordentlichem Gebrauch ergibt. Der Leasinggeber muss weder für die Brauchbarkeit einstehen noch Reparaturen übernehmen.

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