Zum Inhalt springen

Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

günstig für Leasinggeber betrifft Leasingnehmer, Leasinggeber, Unternehmer, Konsumenten
Beim Finanzierungsleasing lassen Sie die Leasinggesellschaft den gewünschten Gegenstand kaufen und ihn Ihnen dann mietweise überlassen. Die Laufzeit bleibt merklich hinter der erwarteten Gebrauchsdauer zurück. Zum Wesen des Leasingvertrags gehört, dass dem Leasingnehmer kein Kündigungsrecht zusteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Beim Finanzierungsleasing veranlasst der Leasingnehmer, der für seinen Betrieb Maschinen oder ähnliche Gegenstände benötigt, die Leasinggesellschaft, den gewünschten Gegenstand, vielfach nach seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen, von einem Hersteller zu erwerben und ihm sodann "mietweise" zu überlassen. Die Dauer der Überlassung wird so bemessen, dass sie unter der erwarteten Gebrauchsdauer um einiges zurückbleibt. Zum Wesen des Leasingvertrages gehört es dabei, dass dem Leasingnehmer ein Kündigungsrecht nicht zusteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019912 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Leasingnehmer Abtretung der Mängelrechte beim Leasing

Ja. Beim Finanzierungsleasing darf der Leasinggeber Ihnen das Recht übertragen, den Vertrag über das geleaste Gerät wegen Mängeln rückgängig zu machen. Solche Rechte können wie Forderungen abgetreten werden, solange sich die Lage des Vertragsgegners dadurch nicht verschlechtert und ein nachvollziehbares Interesse daran besteht.

günstig für Leasingnehmer Pflichten des Leasinggebers

Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Finanzierungsleasing als Kreditgeschäft
Vertragsrecht · Risiko und Unkündbarkeit beim Leasing
Mietrecht · Bindung an den befristeten Mietvertrag
Vertragsrecht · Vertragsstrafe bei vorzeitiger Leasingauflösung