Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Analoge Anwendung von § 26 Abs 1 Z 3 und 4 VKrG auf den beworbenen Kilometerabrechnungsvertrag.OGH 4 Ob 24/15f, 24.03.2015
- Der Leasingnehmer schließt keinen Kaufvertrag mit dem Lieferanten ab. Ihm stehen daher gegenüber dem Lieferanten weder Eigentumsverschaffungsansprüche, noch eigene vertragliche Gewährleistungsansprüche noch ein Anspruch auf Gebrauchsüberlassung zu. Aber auch eine Kredit- oder Darlehensgewährung durch den Leasinggeber erfolgt nicht.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Unter Berücksichtigung der hier vorliegenden konkreten Vertragsgestaltung (Unkündbarkeit für den Leasingnehmer; Möglichkeit des Ankaufs des Fahrzeugs zum kalkulierten Restwert bzw Tragung des wirtschaftlichen Risikos einer Wertminderung) nähert sich die Vertragsposition des Leasingnehmers wirtschaftlich jener des Käufers beim drittfinanzierten Kauf.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Der Leasinggeber erwirbt eine den Wünschen des Leasingnehmers, der das Leasinggut seinerseits bei einem Dritten (Lieferanten, Hersteller, Händler) ausgesucht hat, entsprechende Sache, um sie diesem für bestimmte Zeit zum Gebrauch zu überlassen.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Gleich zu behandeln ist der Fall, dass der Hersteller oder Händler bei Abschluss des Leasingvertrags für den Leasinggeber vermittelnd auftritt.OGH 1 Ob 579/94, 27.02.1995
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der Leasinggeber spielt dabei wirtschaftlich die Rolle des Kreditinstitutes, ähnlich dem Finanzierungsinstitut beim drittfinanzierten Kauf.OGH 4 Ob 569/81, 15.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019912 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 10 Ob 65/24t, 11.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 52/19h, 24.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 90/19t, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 209/17i, 23.01.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Beim Finanzierungsleasing darf der Leasinggeber Ihnen das Recht übertragen, den Vertrag über das geleaste Gerät wegen Mängeln rückgängig zu machen. Solche Rechte können wie Forderungen abgetreten werden, solange sich die Lage des Vertragsgegners dadurch nicht verschlechtert und ein nachvollziehbares Interesse daran besteht.
Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.