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Darf der neue Eigentümer meinen langfristigen Mietvertrag einfach aufkündigen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Grundstückskäufer, Vermieter
Nein, in einem solchen Fall nicht. Wer ein Grundstück in Kenntnis aller Umstände kauft, auf dem der Mieter mit einem auf 99 Jahre abgeschlossenen und im Voraus bezahlten Vertrag auf eigene Kosten ein Wohnhaus errichtet hat, handelt gegen die guten Sitten, wenn er den Vertrag aufkündigt. Die Kündigung ist deshalb unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die im Wissen aller Umstände auf § 1120 ABGB gestützte Aufkündigung eines auf 99 Jahre unter Vorauszahlung des Bestandzinses abgeschlossenen Mietvertrages über ein unverbautes Grundstück, auf dem der Bestandnehmer auf eigene Kosten ein Wohnhaus errichtet hat, durch den Käufer des Grundstückes widerstreitet den guten Sitten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Verspätete Geltendmachung eines Kündigungsgrunds

Ja, grundsätzlich schon. Der Vermieter soll einen Kündigungsgrund zwar möglichst rasch geltend machen, er verliert ihn aber erst, wenn sein Zuwarten keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass er das Mietverhältnis trotz des Vorfalls fortsetzen will. Nur wo das Gesetz eine Frist ausdrücklich vorsieht, ist er daran gebunden.

günstig für Vermieter Mietvertrag nach Verkauf der Liegenschaft

Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.

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