Darf der neue Eigentümer meinen langfristigen Mietvertrag einfach aufkündigen?
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Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 31/22t, 28.04.2022, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, grundsätzlich schon. Der Vermieter soll einen Kündigungsgrund zwar möglichst rasch geltend machen, er verliert ihn aber erst, wenn sein Zuwarten keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass er das Mietverhältnis trotz des Vorfalls fortsetzen will. Nur wo das Gesetz eine Frist ausdrücklich vorsieht, ist er daran gebunden.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.