Kann der Käufer aus der Versteigerung meinen Mietvertrag kündigen?
günstig für Ersteher betrifft Mieter, Pächter, Ersteher, Vermieter
Wer eine Liegenschaft in der Versteigerung erwirbt, kann den Miet- oder Pachtvertrag aus besonderem Anlass aufkündigen. Dabei sind weder eine vereinbarte Vertragsdauer noch ein Kündigungsverzicht oder längere vereinbarte Fristen zu beachten, es gelten die gesetzlichen Fristen und Termine.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
In den Fällen der Kündigung aus besonderem Anlaß, wozu auch die Aufkündigung eines Bestandvertrages durch den Ersteher gehört, kann die Aufkündigung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer, einen allgemeinen oder besonderen Kündigungsverzicht oder die vereinbarte (längere) Kündigungsfrist oder den vereinbarten Termin zu den gesetzlichen Terminen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist wirksam erfolgen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 3 Ob 121/25b, 24.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 111/16d, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 173/16x, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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