Gilt ausländisches Recht auch, wenn es mehr zuspricht?
betrifft Parteien mit Auslandsbezug, Erben, Geschädigte
Die Regel, mit der ausländisches Recht abgewehrt werden kann, dient dem Schutz der inländischen Rechtsordnung und weniger dem Schutz einzelner Beteiligter im Inland. Sie greift nicht schon deshalb, weil ein Anspruch nach dem anzuwendenden ausländischen Recht höher ist, als er nach inländischem Recht wäre.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Der ordre public dient dem Schutz der inländischen Rechtsordnung, nicht so sehr der inländischen Rechtssubjekte. Er ist nicht verletzt, wenn ein Anspruch nach dem anzuwendenden ausländischen Recht höher ist, als er bei Anwendung des inländischen Rechtes wäre (SZ 37/68).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schuldenschnitt bei griechischen Staatsanleihen.OGH 4 Ob 233/19x, 21.02.2020
- Eine Judikaturwende bewirkte keine ordre public-Widrigkeit.OGH 4 Ob 230/18d, 25.04.2019
- Eine überlange Verfahrensdauer führt nicht dazu, dass die schlussendlich ergangene Entscheidung wegen Verstoßes gegen den ordre prublic unbeachtlich wäre.OGH 4 Ob 230/18d, 25.04.2019
- Entscheidend ist, ob die Entscheidung eines ausländischen Gerichtes das inländische Rechtsempfinden in unerträglichem Masse verletzt.OGH 3 Ob 8/77, 01.03.1977
- Schutz vor dem Eindringen mit ihr vollkommenen unvereinbarer Rechtsgedanken (Mänhardt, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht 28; Köhler IPR 3. Auflage, 22 ähnlich Kegel IPR 3. Auflage, 208; EvBl 1974/40; SZ 43/70 ua)OGH 7 Ob 218/74, 07.11.1974
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die individuelle Rechtssphäre der Inländer ist nicht Schutzobjekt.OGH 8 Ob 33/74, 12.03.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 32/25a, 25.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Enge Grenzen der Vorbehaltsklausel
Vertragsrecht · Anwendung ausländischen Rechts durch das Gericht
Anderes · Vorbehalt gegen ausländisches Recht
Familienrecht · Ausländisches Unterhaltsrecht und Grundwertungen
Verfahrensrecht · Anwendung ausländischen Rechts im Inland