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Anderes · Grenze der Abwehr ausländischen Rechts

Gilt ausländisches Recht auch, wenn es mehr zuspricht?

betrifft Parteien mit Auslandsbezug, Erben, Geschädigte
Die Regel, mit der ausländisches Recht abgewehrt werden kann, dient dem Schutz der inländischen Rechtsordnung und weniger dem Schutz einzelner Beteiligter im Inland. Sie greift nicht schon deshalb, weil ein Anspruch nach dem anzuwendenden ausländischen Recht höher ist, als er nach inländischem Recht wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der ordre public dient dem Schutz der inländischen Rechtsordnung, nicht so sehr der inländischen Rechtssubjekte. Er ist nicht verletzt, wenn ein Anspruch nach dem anzuwendenden ausländischen Recht höher ist, als er bei Anwendung des inländischen Rechtes wäre (SZ 37/68).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 25.

Im Gesetz

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